Hygienekonzept des TSV Rot Weiß Niebüll e.V. zur Wiederaufnahme
des Trainings- und Sportbetriebs im Schulzentrum mit den Hallen 1
und 2 sowie des Stadions beim Peersweg
Verein: TSV Rot Weiß Niebüll e.V.
1.Vorsitzender: Hans Thiessen
Hygienebeauftragter: Christian Knies
Adresse Sportstätte: Uhlebüller Straße 15 in 25899 Niebüll
1. Grundsätzliches
Das hier erarbeitet Konzept dient zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes des TSV Rot Weiß
Niebüll in den Hallen 1 und 2 des Schulzentrums und dem dazugehörigen Stadion. Als Grundlage
dient das Konzept der Gemeinschaftsschule Niebüll und der Beruflichen Schule des Kreises
Nordfriesland in Niebüll sowie Hinweise aus den Landesverbänden des Sports in Schleswig-
Holstein. Die Nutzer der Halle werden aufgefordert sich an die folgenden Maßnahmen zu halten.
Bei Verstößen gegen die Hygieneregeln behält sich der Verein vor, Gruppen oder Teilnehmer der
Halle zu verweisen.
2. Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands von 1,50m in allen Bereichen
außerhalb der Sportstätten.
- Körperliche Begrüßungsrituale werden unterlassen (z.B. Händedruck oder Umarmungen).
- Beachten der Hust- und Niesetikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept
hingewiesen. Dies geschieht mehrmals durch die Übungsleiter/innen.
3. Gesundheitszustand / Verdachtsfälle Covid-19
- Der Gesundheitszustand aller am Training / Spiel Beteiligten wird vor jeder Einheit
abgefragt. Eine Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien
Gesundheitszustand erlaubt.
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw.
kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche
Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen
im eigenen Haushalt vorliegen.
- Im Verdachtsfall eines Covid-19 Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für das gesamte Team
umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht. Der Vereinsvorstand wird
umgehend informiert.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Auflagen zur Quarantäne.
Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
4. Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartner für Fragen zum Hygienekonzept ist Christian Knies.
- Der Hausmeister Oke Sörensen öffnet alle Fenster der Halle für eine gute Durchlüftung.
- Alle Übungsleiter/innen werden in die Vorgaben und Maßnahmen zur Einhaltung des
Hygienekonzeptes eingewiesen.
- Die Sportstätten sind mit ausreichenden Wasch- und Desinfektionsmitteln ausgestattet. In
Halle 2 befinden sich im Eingangsbereich zwei Desinfektionsständer (DIS), vor jeder
Hallentür ein DIS, vor den Ausgängen zum Sportplatz jeweils ein weiterer DIS. Alle sind
frei zugänglich.
- Eine Dokumentation aller Teilnehmer/innen erfolgt durch die Übungsleiter und muss
jederzeit abrufbar sein. Die Dokumentationen müssen mindestens vier Wochen lang
aufbewahrt werden.
- Bei der Bildung von Fahrtgemeinschaften empfehlen wir eine Mund-Nasen-Bedeckung. Es
wird zu einer individuellen Anreise geraten.
- Ankunftszeiten von Mannschaften / Gruppen werden zeitlich versetzt gestaltet, um ein
Aufeinandertreffen verschiedener Teams zu verhindern. Bei gleichzeitiger Nutzung der
Sportstätten von mehreren Gruppen soll es keine Durchmischung oder Treffen von
Mitgliedern unterschiedlicher Gruppen geben.
- Alle Sportler/innen sollen ihre eigenen Getränke mitnehmen.
- Der Verein stellt den Übungsleitern Flächendesinfektionstücher und/oder Sprüh-Wisch-
Desinfektionsmittel zur Verfügung, so dass genutzte Materialien anschließend desinfiziert
werden können. Ggf. stellt der Verein Einweghandschuhe und Schutzbrillen zur Verfügung.
Es erfolgt eine Einweisung in den Gebrauch der Desinfektionsmittel.
5. Nutzung der Kabinen und Sammelduschen
- Jede Halle verfügt jeweils über sechs Kabinen mit Wasch- und Duschraum.
- Vor dem Betreten einer Kabine müssen die Hände desinfiziert werden. Nach dem Umziehen
müssen die Hände erneut nochmals desinfiziert werden.
- Auf den Fluren, in der Kabine und auf den Weg bis in die Halle muss eine Mund-Nasen-
Bedeckung getragen werden. Erst der Übungsleiter gibt das Signal zum Abnehmen der
Bedeckung.
- In den Kabinen sind Abstandsmarken auf die Bänke geklebt, um jedem Teilnehmer/in einen
festen Platz zuzuweisen. Jedes Team / Gruppe muss zu jeder Einheit sich in der gleichen
Kabine umziehen.
- Mitglieder kommen im Idealfall bereits umgezogen zum Training.
- Bei der Benutzung der Duschen empfehlen wir eine stoßweise Nutzung, so dass auch dort
der Abstand von 1,50 eingehalten werden kann.
- Nach der Nutzung der Kabinen bleiben die Türen für eine Durchlüftung geöffnet.
- Die Reinigung der Kabinen erfolgt in der Woche morgens (drei Arbeitsstunden) und
nachmittags (drei Arbeitsstunden) durch das Reinigungspersonal.
- Insbesondere in den Toiletten stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel bereit.
6. Regelungen in den Hallen oder auf der Sportanlage
- Jeder Übungsleiter ist verpflichtet die genutzten Materialien und Geräte gründlich zu
desinfizieren. Dafür sind Handschuhe und ggf. eine Schutzbrille zu tragen.
- Eine Vermischung von Gruppen ist nicht gestattet.
- Leibchen müssen nach dem Gebrauch gewaschen werden.
- Die Hallentüren bleiben während des Trainingsbetriebes verschlossen. Das bedeutet, dass
der Übungsleiter/in gemeinsam mit der Gruppe die Halle betritt und hinter sich die Tür
verschließt, damit kein unbefugter die Hallen, die Kabinen oder das Gelände betreten kann.
7. Regelungen für Zuschauer und Wettkämpfe
- Es sind keine Zuschauer gestattet. Übungsleiter können zum Beispiel Eltern o.a. die
Erlaubnis erteilen dem Training oder Wettkampf beizuwohnen. Diese müssen dann in der
Dokumentation mit aufgeführt werden.
- Ein Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht gestattet